DCONex Fachkongress – Das neue Programm
Beim Bauen im Bestand sehen sich alle Beteiligten – von der Planung bis zur Entsorgung – vielfältigen Problemstellungen gegenüber. Um diesen Rechnung zu tragen, stellt das vielschichtige Vortragsprogramm die neuesten Entwicklungen und Änderungen in den relevanten Regelwerken in den Mittelpunkt. Darüber hinaus werden neue Erkenntnisse zu Schadstoffen wie Schimmel, Radon, PCB und Chlororganische Verbindungen vorgestellt und fachlich diskutiert. Die fachlichen Partner der DCONex, der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) und die Rudolf Müller Mediengruppe, bringen hochaktuelle und praxisnahe Themen ins Programm.
Einige inhaltliche Programmdetails
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung ist mit Vorlage des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Frühjahr 2022 angestoßen worden. Die Neuerungen der Verordnung werden wir auf der DCONex vorstellen und diskutieren. So ist z.B. mit dem neu geplanten § 5 Absatz 3 des Referentenentwurfs der rechtliche Grundstein gesetzt, um den Auftraggeber bzw. Bauherrn im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtliche Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer zu übergeben.
Die Gefahrstoffverordnung adressiert den Arbeitgeber (ausführendes Unternehmen) und hat kaum Einfluss auf das Verhalten des Bauherrn. Eine deutliche Verbesserung kann nun erzielt werden, wenn die bislang unklare Frage, ob der Bauherr im Sinne des Gefahrstoffrechts als „Inverkehrbringer“ der aus seinem Objekt stammenden Gefahrstoffe anzusehen ist, durch den Gesetzgeber abschließend und eindeutig klargestellt wird. Als Inverkehrbringer kommt dem Bauherrn die eindeutige Pflicht zu, die Beschaffenheit der anfallenden und an Dritte übergebenen Stoffe zu deklarieren. Diese Mitwirkungs- bzw. Erkundungspflicht ist ausdrücklich zu begrüßen und muss dringend zügig umgesetzt werden.
Zusätzlich wurde auch von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) der neue Entwurf der LAGA Mitteilung 23 „Vollzugshinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ vorgelegt, der ebenso wie die Gefahrstoffverordnung, die neuen Erkenntnisse zu Asbest berücksichtigt und entsprechend den Vollzug im Abfallbereich anpassen möchte. Auch hierzu werden wir berichten und diskutieren.
Mit dem Nationalen Asbestdialog wurde die Diskussion um den notwendigen Gleichklang der betroffenen Rechtsgebiete, Arbeits-, Bau- und Umweltrecht im Umgang mit Asbest im Baubestand angestoßen. Nun gilt es, einen für die Praxis nutzbaren Rechtsrahmen zu schaffen.