DCONex Fachkongress + Ausstellung 2023: Das nationale Forum für ein professionelles Schadstoffmanagement im Baubestand
Am 18. und 19. Januar 2023 findet der DCONex-Fachkongress mit begleitender Fachausstellung in der Messe Essen statt. Experten der Baubranche nutzen die DCONex, um sich über aktuelle Entwicklungen rund um das Schadstoffmanagement zu informieren und um sich über Arbeiten im Baubestand auszutauschen.
Essen – Das Tagungsprogramm steht bereits fest und zahlreiche Branchenexperten haben sich angemeldet, um als Referenten fachliche Neuerungen im Rahmen der DCONex zu präsentieren. Die Besucher der DCONex 2023 können sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen, das aktuelle Themen, Entwicklungen und Problemstellungen rund um das Schadstoffmanagement in den Mittelpunkt stellt. Die begleitende Fachausstellung mit rund 40 Ausstellern liefert konkrete technische Lösungen und Best Practise-Beispiele für die Sanierungspraxis.
Das neue DCONex-Programm 2023
Am ersten Kongresstag, Mittwoch, 18. Januar, werden die neuesten Entwicklungen seit der DCONex 2022 präsentiert. Darüber hinaus geht es um neue Rechtsanforderungen in der Praxis und darum, wie die Bauherrenverantwortung genutzt werden kann, um Risiko zu minimieren. Auch Anforderungen an Recyclingmaterial sowie die Sanierung von Hochwasserschäden sind Themen im Kongress. Sowohl Schimmel als auch Radon werden in den Blickpunkt gestellt. Am Nachmittag des ersten Kongresstages werden Initiativen des Europäischen Parlaments zum Arbeitnehmerschutz
vorgestellt.
Geselliger Abschluss des ersten Messetages und eine gute Möglichkeit, um vertiefende Gespräche mit Partnern, Kollegen und Experten zu führen, ist der DialogAbend.
Am zweiten Kongresstag, Donnerstag, 19. Januar, stehen spezielle Rechts- und Haftungsfragen im Fokus. Darüber hinaus gibt es einen aktuellen Überblick zu Forschung und Praxis bei Bau- und Abbruchabfällen. Ein Schwerpunktblock stellt PCB und chlororganische Verbindungen in den Fokus. Des Weiteren werden schadstoffarme Bauprodukte vorgestellt und die Sanierung flüchtiger organischer Verbindungen thematisiert.
Die Anerkennung des DCONex-Fachkongresses als Fortbildungsveranstaltung wird derzeit wieder bei verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern beantragt.
Fortführung des fachlichen Diskurses auf der DCONex 2023
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung ist mit Vorlage des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Frühjahr 2022 angestoßen worden. Die Neuerungen der Verordnung werden auf der DCONex vorgestellt und diskutiert. So ist z.B. mit dem neu geplanten § 5 Absatz 3 des Referentenentwurfs der rechtliche Grundstein gesetzt, um den Auftraggeber bzw. Bauherrn im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtliche Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer zu übergeben.
Die Gefahrstoffverordnung adressiert den Arbeitgeber (ausführendes Unternehmen) und hat kaum Einfluss auf das Verhalten des Bauherrn. Eine deutliche Verbesserung kann nun erzielt werden, wenn die bislang unklare Frage, ob der Bauherr im Sinne des Gefahrstoffrechts als „Inverkehrbringer“ der aus seinem Objekt stammenden Gefahrstoffe anzusehen ist, durch den Gesetzgeber abschließend und eindeutig klargestellt wird. Als Inverkehrbringer kommt dem Bauherrn die eindeutige Pflicht zu, die Beschaffenheit der anfallenden und an Dritte übergebenen Stoffe zu deklarieren. Diese Mitwirkungs- bzw. Erkundungspflicht ist ausdrücklich zu begrüßen und muss dringend zügig umgesetzt werden.
Zusätzlich wurde auch von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) der neue Entwurf der LAGA Mitteilung 23 „Vollzugshinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ vorgelegt, der ebenso wie die Gefahrstoffverordnung, die neuen Erkenntnisse zu Asbest berücksichtigt und entsprechend den Vollzug im Abfallbereich anpassen möchte. Auch hierzu wird im Rahmen der DCONex berichtet und diskutiert.
Mit dem Nationalen Asbestdialog wurde die Diskussion um den notwendigen Gleichklang der betroffenen Rechtsgebiete, Arbeits-, Bau- und Umweltrecht im Umgang mit Asbest im Baubestand angestoßen. Nun gilt es, einen für die Praxis nutzbaren Rechtrahmen zu schaffen.